Kunstausstellungsversicherung
Gothaer Kunstausstellungsversicherung
Sichern Sie Ihre Kunstgüter ab
Sicher ist der ideelle Wert Ihrer Kunstgegenstände nicht mit Geld zu ersetzen. Mit unserer Kunstausstellungsversicherung können Sie zumindest den finanziellen Schaden ausgleichen.
- Bei Vernichtung erhalten Sie den taxierten Versicherungswert ersetzt
- Bei Beschädigung ersetzten wir Ihnen die Restaurationskosten sowie die Wertminderung
- Bei Verlust oder Abhandenkommen unterstützen wir Sie bei der Wiederbeschaffung
Für wen ist die Kunstausstellungsversicherung geeignet?
Unsere Kunstausstellungsversicherung ist sowohl auf Museen und Galerien als auch auf Einzel- bzw. Wanderausstellungen sowie alle sonstigen gewerblichen Kunstausstellungen optimal zugeschnitten.
Was ist versichert?
In der Kunstausstellungsversicherung sind neben Kunst- und Kulturgütern auch Antiquitäten sowie ähnliche Sammlungsgegenstände versichert.
Welche Schäden sind abgedeckt?
In der Kunstausstellungsversicherung tragen wir alle Gefahren, denen die Güter während der Ausstellung sowie der Hin- und Rücktransporte ausgesetzt sind.
Was erhalten Sie bei der Kunstausstellungsversicherung im Schadensfall?
Bei Verlust oder Totalschaden erhalten Sie den Versicherungswert. Bei Beschädigungen erhalten Sie die gesamten Restaurierungskosten zuzüglich einer evtl. Wertminderung bis zur Höhe des Versicherungswertes. Bei Beschädigungen von künstlerischen plastischen Darstellungen kompositioneller Art, wie zum Beispiel Collagen, Materialbildern und Kompositionen etwa aus Metall, Kunststoff, Stein, Glas oder ähnlichem werden die Kosten der fachgerechten Restaurierung ersetzt.
Was Sie noch wissen sollten
Was ist nicht versichert?
Grundsätzlich sind Objekte, die im Freien ausgestellt sind, nicht im Versicherungsumfang der Kunstausstellungsversicherung enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können nach Vereinbarung derartige Gegenstände in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert in der Kunstausstellungsversicherung sind Schäden durch politische Gefahren, Kernenergie, Diebstahl und Abhandenkommen wertvollerer Gegenstände kleineren Formats, die nicht in Vitrinen aufbewahrt werden. Auch sind Diebstahl und Unterschlagung durch Angestellte, Schäden durch inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit nicht versichert. Das Fehlen oder die Mängel einer im Kunsthandel üblichen Verpackung, Nichteinhalten von Lieferfristen, Verzögerungen der Reise sowie Schäden durch klimatische Beanspruchungen und Benutzung oder Vorführung sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Wo gilt die Kunstausstellungsversicherung?
Die Kunstausstellungsversicherung gilt weltweit – von Nagel zu Nagel.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die zur Versicherung angemeldeten Werte gelten in der Regel als feste Taxe (gemäß § 57 VVG), soweit sie von öffentlichen Institutionen, Museen oder namhaften Kunstexperten festgesetzt wurden.
Gothaer Berater in Ihrer Nähe finden
Sie möchten sich mit unserer Kunstausstellungsversicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an einen unserer kompetenten Gothaer Berater in Ihrer Nähe.
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