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Versicherungsschaden: Schnelle Hilfe im Schadensfall





Online-Schadensmeldung

Um Ihren Schaden online zu melden, füllen Sie einfach das passende Formular aus. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.


Was tun im Schadensfall?

Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Sie mal nicht weiterwissen, finden Sie hier wichtige Hinweise.
Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.


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Wir möchten, dass es Ihnen gut geht. Unsere Ratgeber unterstützen Sie mit wertvollen Tipps und praktischer Hilfe.


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Mit unserer Mopedversicherung können Sie sich auf umfassenden Versicherungsschutz zum günstigen Beitrag verlassen. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März. Bestellen Sie jetzt Ihr Versicherungskennzeichen schnell und bequem über unseren Online-Dialog.

  • Umfassender Versicherungsschutz zum günstigen Preis
  • Kennzeichen und Versicherungsschein kommen per Post
  • Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge versicherbar



Im Falle eines Fahrzeugwechsels beachten Sie bitte unsere Hinweise weiter unten bei "Fragen und Antworten zur Mopedversicherung".

Ihre Leistungen der Gothaer Mopedversicherung

Oft gewählt
Haftpflicht Haftpflicht +
Teilkasko
mit 150 € Selbstbeteiligung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene KFZ Pflicht. Sie leistet im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen.

Wir ersetzen im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro. Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigter Person ersetzt.

100 Mio. € pauschal 100 Mio. € pauschal
Entwendung
Entwendung

Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, ist versichert.

Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit

Wird ein Kaskoschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, muss die Versicherung den Schaden nicht bzw. nur teilweise bezahlen. Gothaer Kunden kennen das Problem nicht, denn wir erstatten Kaskoschäden auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausnahmen sind aber natürlich Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten oder wenn es bei einer Entwendung dem Dieb allzu leicht gemacht wurde.

Naturgewalten
Naturgewalten

Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung.

Brand und Explosion
Brand und Explosion

Versichert sind Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen.

Glasbruch
Glasbruch

Ein Glasbruch an Blinker oder Beleuchtung ist schnell passiert. Die Teilkasko sichert auch diese Schäden unkompliziert ab.

Zusammenstoß mit
Haarwild
Zusammenstoß mit Haarwild

Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Dazu gehören z. B. Hirsch, Reh oder Wildschwein.

Kurzschluss an der Verkabelung
Kurzschluss an der Verkabelung

Versichert sind Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung entstehen.

Was Sie noch über die Mopedversicherung wissen sollten

Folgende Fahrzeuge können im Rahmen der Mopedversicherung versichert werden:

Mofas

Fahrräder mit Hilfsmotor, einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Elektromotoren mit einer Nennleistung von nicht mehr als vier kW) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h (Leichtmofas) bzw. bis 25 km/h (Mofas).

Mopeds

Fahrräder mit Hilfsmotor, einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Elektromotoren mit einer Nennleistung von nicht mehr als vier kW) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Beziehungsweise:

  • bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind
  • bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind

Roller/Mokick

Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Beziehungsweise:

  • bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind
  • bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind

E-Scooter

E-Scooter bzw. sogenannte Elektroroller, die eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen und somit im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Im Einzelnen gilt:

  • Lenk- und Haltestange ist vorhanden
  • Höchstgeschwindigkeit mindestens sechs und maximal 20 km/h
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt und 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
  • Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
  • Vorderlicht, Rücklicht, Rückstrahler hinten und seitliche Reflektoren
  • Eine helltönende Glocke (Klingel)
  • Gashebel, der automatisch zurückspringt, wenn man ihn loslässt
  • Maximal 55 kg Gewicht, 2 m Länge und 70 cm Breite
  • Blinker sind zulässig, aber nicht vorgeschrieben

Kleinkrafträder

Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Beziehungsweise:

  • bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind
  • bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind

S-Pedelec

S-Pedelec mit Tretkraftunterstützung über 25 km/h hinaus bis maximal 45 km/h (Motor mit maximal 500 Watt)

Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h

Für ältere Krankenfahrstühle lautet die Regelung zur Höchstgeschwindigkeit:

  • bis 25 km/h, sofern sie bis zum 01.09.2002 erstmals in Verkehr gekommen sind
  • bis 30 km/h, sofern sie bis zum 30.06.1999 erstmals in Verkehr gekommen sind

Dreirädrige Kleinkrafträder

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Elektromotoren mit einer Nennleistung von nicht mehr als vier kW).

Quads/Leichtkraftfahrzeuge

Vierrädrige Fahrzeuge mit einem Leergewicht bis 350 kg, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Elektromotoren mit einer Nennleistung von nicht mehr als vier kW).

Elektronische Mobilitätshilfen

Sogenannte Segways, sofern diese mit einer Betriebserlaubnis versehen sind.

Ihr neues Mopedkennzeichen

Das neue Versicherungskennzeichen für Ihr Moped können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder Giropay (Direktüberweisung). Im Anschluss daran bekommen Sie Ihr Kennzeichen bzw. die Plakette sowie die Versicherungsbescheinigung komfortabel per Post zugestellt.

Ihr E-Scooter-Kennzeichen

Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein sogenanntes Folienkennzeichen. Es sieht aus wie das bekannte Blechkennzeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rückseite des E-Scooters aufgeklebt. Das neue Folienkennzeichen können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder Giropay (Direktüberweisung). Im Anschluss daran senden wir Ihnen Ihr E-Scooter-Kennzeichen auf dem Postweg direkt zu Ihnen nach Hause - innerhalb weniger Tage und natürlich ohne Mehrkosten. Und dann heißt es nur noch: Kennzeichen aufkleben und los geht's.

Fragen und Antworten zur Mopedversicherung

Welche Fahrzeuge kann ich über ein Versicherungskennzeichen versichern?

Sie können bestimmte versicherungspflichtige, aber nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge versichern, wie Kleinkraftroller, Mopeds, Mofas, S-Pedelecs und E-Scooter, aber auch motorisierte Krankenfahrstühle und sogenannte Microcars. Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzel- oder Typgenehmigung) verfügt.

Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC) oder in der Datenbestätigung dokumentiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.

Gibt es im Hinblick auf die Antriebsart des Fahrzeugs einen Unterschied?

Die Antriebsart spielt keine Rolle. Ob zum Beispiel ein Roller als Antriebsart über einen Verbrennungs- oder Elektromotor verfügt, ändert nichts an der Versicherungspflicht oder der Prämie. Wichtig ist alleine, dass Ihr Fahrzeug über eine Betriebserlaubnis als versicherungspflichtiges, aber nicht zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug verfügt.

Welche Daten muss ich im Online-Dialog eingeben?

Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie zur Tarifierung Ihres Fahrzeugs Versicherungsbeginn und Fahrzeugtyp (Roller, Mofa, E-Scooter etc.) eingeben und zur Beantragung des Versicherungskennzeichens zusätzlich Hersteller und Fahrgestell-Nummer. Diese Angaben befinden sich in dem Dokument über die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Wie bezahle ich mein Versicherungskennzeichen?

Sie bezahlen schnell und sicher per Giropay (Direktüberweisung) oder mit Ihrer Kreditkarte.

Wann erhalte ich mein Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen mit den entsprechenden Unterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat) erhalten Sie innerhalb von zwei bis drei Werktagen an die von Ihnen angegebene Adresse.

Ist das Versicherungskennzeichen unbegrenzt gültig?

Das Verkehrsjahr für versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge startet jedes Jahr am 1. März und endet am letzten Tag des Februars im Folgejahr.

Auch wenn die Versicherung erst nach dem 01.03. beginnt, zum Beispiel im Juni, endet der Versicherungsschutz mit Ablauf des Verkehrsjahres Ende Februar und muss erneuert werden.

Sie müssen also rechtzeitig vor Beginn des neuen Verkehrsjahres aktiv werden und ein neues Versicherungskennzeichen bestellen. Eine automatische Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes ist nicht möglich. Wenn Sie bereits im vorherigen Verkehrsjahr ein Versicherungskennzeichen über uns erhalten haben, dann informieren wir Sie etwa vier bis sechs Wochen vor der neuen Saison über die Möglichkeit, ein neues Verkehrskennzeichen bequem und unkompliziert anzufordern.

Was bedeutet der Farbwechsel bei Versicherungskennzeichen?

An der Farbe des Versicherungskennzeichens lässt sich einfach erkennen, ob das Kennzeichen in dem jeweiligen Verkehrsjahr gültig ist und eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Seit 1. März 2020 ist die Farbe schwarz, ab 1. März 2021 werden die Kennzeichen blau, zum 1. März 2022 werden sie grün. In den Folgejahren setzt sich dieser Farbwechsel schwarz, blau, grün weiter fort.

Ist auf dem Versicherungskennzeichen der Versicherer erkennbar?

Die erste Zeile auf dem Kennzeichen besteht aus drei Zahlen, die zweite Zeile aus drei Buchstaben. Die Buchstabenkombination bezeichnet den Versicherer des Fahrzeugs. Welcher Anbieter sich dahinter verbirgt, können Sie im Schadensfall im Internet unter www.zentralruf.de oder über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) erfragen.

Kann ich Roller, E-Scooter und Co. weiter absichern?

Ja, Sie können Ihr Fahrzeug auch gegen Diebstahl, Brand oder Hagelschäden durch eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung absichern.

Was ist im Fall eines Fahrzeugwechsels zu tun?

Für ein neues Fahrzeug benötigen Sie grundsätzlich auch ein neues Versicherungskennzeichen und eine neue Versicherungsbescheinigung. Beides erhalten Sie, wenn Sie die neue Versicherung online beantragen. Damit Sie bereits gezahlte Beiträge für die Versicherung des bisherigen Fahrzeugs erstattet bekommen, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit, und senden Sie uns das alte Versicherungskennzeichen und den Versicherungsschein inkl. der Versicherungsbescheinigung im Scheckkarten-Format zurück.

Die Rücksendung der Unterlagen und die Angabe Ihrer Kontoverbindung sind ebenfalls erforderlich, wenn das Fahrzeug zum Beispiel verschrottet wird. So können wir Ihren Vertrag bei einem Fortfall des versicherten Fahrzeugs vorzeitig abrechnen.

Die Rücksendeanschrift für die Unterlagen lautet:

Gothaer Allgemeine Versicherungs AG

Gothaer Allee 1

50969 Köln

Wann muss der Versicherungsbeitrag gezahlt werden?

Ihr Versicherungsbeitrag muss im Voraus für ein Verkehrsjahr (1. März bis Ende Februar im Folgejahr) bezahlt werden. Bei Beginn des Versicherungsvertrags nach dem 1. März richtet sich Ihr Beitrag nach der dadurch kürzeren Versicherungsdauer. Der Mindestbeitrag beträgt jedoch grundsätzlich 20 Euro. Diesen Mindestbeitrag behalten wir auch bei vorzeitigem Vertragsende ein und erstatten die Differenz zum noch ausstehenden Beitrag.

Was ist zu tun, wenn ich das Fahrzeug verkaufe?

Bei Verkauf des Fahrzeugs geht die bestehende Versicherung auf den Käufer über. Damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt, müssen Sie und der Käufer die Gothaer über die Veräußerung informieren. Der Käufer kann die Versicherung kündigen, bis zur Beendigung des Vertrages sind Sie jedoch zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.

Falls der Vertrag vor Ablauf des Verkehrsjahres beendet wird, müssen Versicherungsbescheinigung und Versicherungsschein sowie das Versicherungskennzeichen sofort an die Gothaer zurückgegeben werden. Selbstklebende Folienkennzeichen müssen am Fahrzeug entfernt werden.

Wie erhalte ich bei Diebstahl des Versicherungskennzeichens Ersatz?

Ein Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden.

Ein neues Versicherungskennzeichen erhalten Sie über unser Service-Center. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Service-Nr: 0221 308-19785.

Was muss ich bei einem Schaden tun?

Im Schadensfall bieten wir als erweiterte Serviceleistung unseren 24-Stunden-Service unter der Telefonnummer: 030 5508-81508.

Zur Aufnahme Ihres Schadens wenden Sie sich bitte an diese Nummer.

Versicherungsbedingungen der Gothaer Mopedversicherung

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